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37/2 - Vorbeugender Brandschutz

Bild 1
Abteilungsleitung - 37/2

 

Die Stadt Gladbeck hat als große kreisangehörige Stadt eine leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten, die über eine Brandschutzdienststelle verfügt. Die gesetzliche Grundlage zur Einrichtung einer Brandschutzdienststelle ergibt sich aus dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz, im Folgenden als BHKG bezeichnet.
Die Abteilung Vorbeugender Brandschutz der Feuerwehr Gladbeck gliedert sich in die nachfolgend aufgeführten Sachgebiete.

 


 

DLK
Stellungnahmen im bauaufsichtlichen Verfahren Sachgebiet - 37/21

Im Sachgebiet „Stellungnahmen“ werden die Belange des Brandschutzes in bauaufsichtlichen Verfahren beurteilt. Dies umfasst beispielsweise die Löschwasserversorgung, Zugänglichkeiten, Brandmeldeanlagen und weitere Anforderungen der Feuerwehr. Die Brandschutzdienststelle wird grundsätzlich bei bauaufsichtlichen Verfahren von Sonderbauten beteiligt. Dies sind u. a.

  • Versammlungsstätten,
  • Beherbergungsstätten,
  • Verkaufsstätten,
  • Hochhäuser,
  • Garagen sowie
  • allgemeine große Sonder- und Industriebauten.

Werden neue Baugebiete ausgewiesen und hierfür Bebauungspläne aufgestellt, wird die Brandschutzdienststelle ebenfalls beteiligt.

 


 

FIZ
Einsatzplanung und Brandmeldeanlagen Sachgebiet - 37/22

Das Sachgebiet Einsatzplanung befasst sich mit vorbereitenden Maßnahmen für Einsätze der Feuerwehr Gladbeck. Weiter werden, u. a. in Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen und Behörden, Konzepte und Strategien erarbeitet, die das strukturierte Zusammenwirken aller Einheiten der Feuerwehr Gladbeck sowie anderer Kräfte der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, regeln. Das Aufgabengebiet umfasst folgende Bereiche, die sich in zahlreiche Teilbereiche gliedern:

  • Projektierung, Prüfung und Abnahme von Sonderobjekte mit Brandmeldeanlagen
  • Erstellung von Alarmakten für besondere Objekte und Ereignisse (z. B. Großveran-staltungen)
  • Alarm- und Ausrückeordnung und Zusammenarbeit mit der Kreisleitstelle
  • Technik und Personal von Einsatzzentrale und Einsatzleitwagen
  • Verwaltung und Organisation bei Straßensperrungen

 


 

Sirene
Bevölkerungs- und Katastrophenschutz

Der Bevölkerungsschutz für die Stadt Gladbeck wird ebenfalls durch das Sachgebiet 37-22 koordiniert. Hierzu gehören insbesondere:

 

Mehr zum Bevölkerungsschutz in Gladbeck hier:

 


 

BVS
Brandverhütungsschauen Sachgebiet - 37/23

Ist es in einem Betrieb besonders brand- und/oder explosionsgefährlich oder ist bei einem Brand, bzw. einer Explosion eine große Anzahl von Personen betroffen, hat die Gemeinde dort in regelmäßigen Abständen eine sogenannte Brandverhütungsschau durchzuführen. Die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren hat eine Liste mit Objekten und den entsprechenden Prüffristen erstellt, die für alle Brandschutzdienststellen maßgeblich ist. Die Brandverhütungsschau, die mindestens alle sechs Jahre durchgeführt werden muss, wird gemeinsam mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde durchgeführt.

 


 

Stadthalle
Brandsicherheitswachen (Administration)

Ist eine Veranstaltung besonders brand- und/oder explosionsgefährlich oder ist bei einem Brand, bzw. einer Explosion eine große Anzahl von Personen betroffen, hat der Veranstalter dort auf Anordnung der Gemeinde eine Brandsicherheitswache zu stellen. Diese wird in der Regel von haupt- und ehrenamtlichen Kräften der Feuerwehr Gladbeck durchgeführt. Die Hauptveranstaltungsorte bei den eine Brandsicherheitswache gestellt wird sind zum einen die Mathias-Jakobs-Stadthalle und zum anderen die Maschinenhalle Zweckel.

 


 

Kinderfinder
Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung (Administration)

Es ist gesetzlicher Auftrag für die Gemeinden, der Bevölkerung einen sicheren Umgang mit Feuer, Maßnahmen bei Bränden, Unfällen oder sonstigen Notfällen zu vermitteln; weiter sollen sie über die Möglichkeiten der Selbsthilfe aufklären.
Regelmäßig finden Veranstaltungen an der Feuer- und Rettungswache statt, an den Kindergärten und Grundschulen teilnehmen und bei denen den Teilnehmern die o. g. Schwerpunkte spielerisch vermittelt werden. Brandschutzaufklärung beschränkt sich aber nicht nur auf Kinder, auch andere Interessengruppen besuchen die Feuerwehr Gladbeck regelmäßig, um sich über Verhalten bei Notfällen oder Bränden zu informieren. Gleichzeitig wird allen Besuchern das umfangreiche Aufgabenspektrum einer Feuerwehr nähergebracht und ihr technisch modernes Equipment erklärt.